Das Qualifizierungschancengesetz - Ihre Chance!

Für Unternehmen - Bis zu 100% für eine geförderte Weiterbildung. 

Weiterbildung bringt Ihr Unternehmen weiter! 

Alphadi berät Sie bei der Beantragung von Mitteln für Ihre Mitarbeiter. Bei der geförderten Weiterbildung wird Ihnen als Arbeitgeber größtmögliche Unterstützung gewährt. Die Bundesagentur für Arbeit bietet derzeit mehr Förderung durch höhere Zuschüsse ─ #Qualifizierungsoffensive.  

Qualifizierungschancengesetz

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Dank des seit dem 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Gesetzes können bis zu 100% der Kosten einer Schulung von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Zusätzlich kann ein Zuschuss zum Gehalt des Mitarbeiters erfolgen, bei Bewilligung zwischen 25% und 100%. Die Höhe der Zuschüsse ist u.a. abhängig von der Unternehmensgröße, dem Alter des einzelnen Beschäftigten und dem jeweiligen Weiterbildungsbedarf. Dadurch werden Sie als Arbeitgeber finanziell entlastet.

Bisweilen tragen Sie keine Kosten bei einer geförderten Weiterbildung und bekommen einen Teil des Gehalts Ihrer Mitarbeiter bezahlt, wenn diese Ihnen im Zuge der geförderten Weiterbildung nicht zur Verfügung stehen. Die Qualifizierung selbst kann in Vollzeit, in Teilzeit oder auch berufsbegleitend durchgeführt werden, sodass Sie auch hier für Ihre Mitarbeiter flexibel sind ─ Rahmenbedingungen, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer attraktiv sind.  

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Qualifizierung über mehr als 120 Stunden erstreckt. Diese Zeit ist sinnvoll investiert. Der Effekt von Qualifizierungsmaßnahmen lässt i.d.R. nicht lange auf sich warten. Selbst vorübergehende Kurzarbeit kann sinnstiftend genutzt werden, um Ihr Personal gezielt zu entwickeln und sich für die Herausforderungen von morgen zu wappnen. Dabei bleibt der Aufwand für Unternehmen durch die Möglichkeit der Stellung eines Sammelantrags für mehrere Beschäftigte überschaubar. 

Mit einer geförderten Weiterbildung Zukunft sichern

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen von der geförderten Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz profitieren, wenn es im Zuge des digitalen Wandels Weiterbildungsbedarf hat oder in sonstiger Weise betroffen ist von Strukturwandel. Die sich beständig wandelnden Anforderungen am Markt und neue Technologien verändern ganze Berufszweige, das Leben und den Arbeitsalltag jedes Einzelnen. Den Blick auf die Skills und Qualifikationen der Mitarbeiter und deren Kultur zu richten, beständig zu aktualisieren und zu erweitern ist dabei unerlässlich.

Wer rastet, der rostet – das gilt heutzutage mehr denn je! Unternehmen müssen sich mitunter in kürzester Zeit von Grund auf neu aufstellen, was durch den herrschenden Fachkräftemangel noch erschwert wird. Eine verstrichene Gelegenheit kann unter Umständen den Unterschied zwischen Erfolg oder Ausscheiden aus dem Markt bedeuten. Bei dieser Mammutaufgabe ist jede Unterstützung in Form von zusätzlichem Wissen, Impulsen und Expertise willkommen. Gleichzeitig gilt es, die Phase des Übergangs in neue Tätigkeitsbereiche und Aufgabenschwerpunkte mitarbeiterfreundlich vorzubereiten und zu gestalten. 

Dabei kann eine begleitende Qualifizierung unterstützen, das volle Potenzial eines jeden Mitarbeiters zu erschließen. Überdies können gute, noch nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter mit einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung gefördert und somit der Fachkräftenachwuchs im eigenen Unternehmen gesichert werden. Auch deshalb ist der Zeitpunkt so günstig wie nie zuvor. Lassen Sie sich und Ihren Mitarbeitern diese Chance zur geförderten Weiterbildung durch die Qualifizierungsoffensive der Agentur für Arbeit nicht entgehen. Kontaktieren Sie uns und begleiten Sie Ihr Unternehmen verantwortungsvoll in die Zukunft!  

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